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Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, die Dichtigkeit Ihrer Abwasserleitungen nachzuweisen. Trotz zahlreicher Berichte über das Thema – wer soll das nun alles verstehen?

  • Dichtheitsprüfung gemäß DIN 1986-30
  • Kanalinspektion gemäß EN 13508
  • DWA Merkblatt M149-2
  • Dichtheitsprüfung gemäß EN 1610

Leider sind Behörden, Zeitungen und Firmen sich nicht immer ganz einig über die Wahl der Begriffe. So meinen zwar alle das Gleiche, nachvollziehen kann man das jedoch nicht immer.

Dabei ist es ganz einfach. Sie treten mit uns in Kontakt. Wir sehen uns das Ganze vor Ort einmal an und sorgen dafür, dass Sie genau die Leistungen erhalten, die Sie für den Nachweis benötigen. Und am Ende erhalten Sie Ihren Inspektionsbericht, den Lageplan und eine DVD.