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Heizölverbraucheranlagen

Heizungsbaufachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz

Heizölverbraucheranlagen dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt oder gereinigt werden.

Als Mitglied der ÜWG (Überwachungsgemeinschaft technische Anlagen) überprüfen wir, ob Ihre Heizölverbraucheranlage (bestehend aus Tank, Ölleitungen und Brenner) den behördlichen Anforderungen entspricht und beraten Sie, wie Sie Ihren Pflichten als Anlagenbetreiber nachkommen können, um in Sachen Betriebssicherheit und Umweltschutz immer auf der sicheren Seite zu sein.